Mord wird zu Spielertötung

19. August 2026Strafgesetzbuch

Es sollen künftig keine Mordmerkmale mehr nötig sein, um für die Tötung eines Spielers bestraft zu werden, da die Verwerflichkeit auch ohne besondere Merkmale hinreichend gegeben ist und bestraft gehört.

„§ 20 Mord“ umbenannt in „§ 20 Spielertötung“.

Neuer Inhalt: Wer vorsätzlich oder fahrlässig einen anderen Spieler tötet, wird mit Geldstrafe nicht über 50 Tausend Honig-Talern bestraft. Die Geldstrafe ist an das Opfer zu entrichten. Die Spielertötung ist ein Antragsdelikt.