Verfassungsänderung III. – Entscheidungsrecht in Serverangelegenheiten
Nach einer Streitigkeit über die Kompetenzen, wer was entscheiden darf, wurde in der Verfassung klargestellt, wo die Grenze zwischen Tagespolitik und Administration zu ziehen ist.
Antragstext
„Für die Klärung künftiger Probleme, bei denen ein Konflikt entsteht, bei dem ich nicht als Verfassungsrichter arbeiten kann, da ich selbst beteiligt bin und zur Klärung solcher Fälle wie Repairall benötigen wir eine Verfassungsänderung:
Art. 2 - „Administration Honigstadt“ Art. 2 (1) Die Administration ist für die Verwaltung und Organisation der Honigstadt zuständig. Insbesondere betrifft dies die Verwaltung der Minecraft-Server. Art. 2 (2) Die Administration besteht aus Timobaer und gegebenenfalls von ihm ausgewählten und vom Parlament legitimierten Stadtmitgliedern. Art. 3 (3) Volksvertreter ist jedes freiwillige Stadtmitglied. Es bedarf keiner Anmeldung oder Ankündigung. Art. 3a (3) Abstimmungen können entweder im Honig-Discord stattfinden, oder in Sitzungen. Art. 4 - Arbeitsteilung: Parlament - Administration (1) Das Honig-Parlament entscheidet und stimmt über Anträge einzelner Mitglieder ab. Diese betreffen Gesetzes- oder Verfassungsänderungen. (2) Die Administration hingegen entscheidet aus Gründen der Sicherheit und der Komplexität über Serveraufgaben, wie insbesondere Plugins für Features und Sicherheitsplugins, sowie Commands. Art. 5 - Honig-Verfassungsgericht (2) Die Richter des Verfassungsgerichts werden zusammen von der Administration und dem Honig-Parlament auf eine Amtszeit, deren Bestimmung der Administration obliegt, gewählt. Die Wahl findet getrennt statt. Es bedarf eine absolute Mehrheit im Parlament und in der Administration. Art. 6 - Krisenstab (1) Ist das Verfassungsgericht aufgrund mangelnder Richter nicht urteilsfähig, wird ein Krisenstab einberufen, der aus dem Beschwerdesteller und Beschwerdegegner, sowie jeweils einem Argumentationspartner nach Wahl besteht. Auch nimmt ein Krisenstabsleiter teil. (2) Der Krisenstabsleiter wird von den Diskussionsteilnehmern bestimmt. (3) Am Ende der Diskussion wird mit absoluter Mehrheit entschieden. (sowie der Aktualisierung der Grafiken)“
Ergebnis
Das Honig-Parlament hat dem Antrag von Timobaer mit 70% Ja-Stimmen zugestimmt, damit wurde die nötige Zweidrittelmehrheit vom damaligen Parlamentspräsidenten Krispler bestätigt.
