Verfassungsänderung V. – Doppelspitze als Honigkanzler-Duo

Die Regierung darf erneut wieder aus einem Honigkanzler oder einem Honigkanzler-Duo bestehen.

Änderung von Artikel 4 – Exekutive (Regierung): Die Regierung besteht aus einem Honigkanzler oder einem Honigkanzler-Duo. Mehrere Parteien können bei fehlender absoluter Mehrheit koalieren.

Mit Dreiviertelmehrheit angenommen (100%, 7 Stimmen).