Verfassungsänderung VI. – Bündnis Freie Demokratie
Durch den Verein „Bündnis freie Demokratie“ wurde der Antrag eingebracht, dass auch Spieler die Möglichkeit haben sollten, Kanzler zu werden und in Regierungen gewählt zu werden, was zuvor nur Stadtmitglied oblag.
Antragstext
„Der Antrag stellt Änderungen an der Verfassung der Honigstadt in den Artikeln 3 III und 27 III zur Abstimmung. Ziel ist die rechtliche Klarstellung der Amtsberechtigung sowie die ausdrückliche Aufnahme des Honigkanzlers als Volksvertreter.
Antragstext
- Änderung von Verf. Art. 27 Absatz III
- Der Wortlaut lautet derzeit: „Nur Stadtmitglieder ist es möglich, ein Amt in der Honigstadt zu bekleiden.“
Der neue Wortlaut soll lauten: „Stadtmitgliedern ist es im besonderen Maße möglich, Ämter in der Honigstadt zu bekleiden.“
- Änderung von Verf. Art. 3 Absatz III
- Der Wortlaut lautet derzeit: „Volksvertreter ist jedes freiwillige Stadtmitglied. Es bedarf keiner Anmeldung oder Ankündigung.“
Der neue Wortlaut soll lauten: „Volksvertreter ist jedes freiwillige Stadtmitglied und der Honigkanzler. Es bedarf keiner Anmeldung oder Ankündigung.“
Begründung (kurz)
• Artikel 27 III: Die bisherige Formulierung („Nur Stadtmitglieder“) kann als restriktiv oder einschränkend interpretiert werden. Die vorgeschlagene Formulierung schafft rechtliche Klarheit, betont die primäre Berechtigung von Stadtmitgliedern für Ämter und lässt Raum für Ausnahmeregelungen oder besondere Berufungen ohne grundsätzliche Öffnung für Nicht-Mitglieder. • Artikel 3 III: Durch die explizite Nennung des Honigkanzlers als Volksvertreter wird dessen verfassungsrechtliche Stellung unmissverständlich festgeschrieben, was Zuständigkeits- und Repräsentationsfragen im politischen Betrieb der Honigstadt präzisiert.
Rechtsfolgen (knapp)
• Klarstellung der Amtsberechtigung und Vermeidung von Auslegungsschwierigkeiten, unterstützt demokratischen Grundsatz des passiven Wahlrechts. • Verfestigung der Rolle des Honigkanzlers innerhalb der repräsentativen Struktur, sichert demokratischen Grundsatz des passiven Wahlrechts.
Abstimmungsformulierung:
„Akzeptieren Sie die VI. Verfassungsänderung in den Artikeln 27 III und 3 III in der hier vorgelegten Fassung?“
Ergebnis
Das Honig-Parlament hat in der Sitzung vom 01.10.2025 dem Antrag vom BFD, eingebracht von Benny Krispbär mit 83% Ja-Stimmen zugestimmt.
