Verfassungsänderung VII. – Wahlen auf Antrag

Aufbauend auf Kevins Initiative von gestern möchte ich euch noch zwei Ergänzen für die Verfassung liefern. Zum einen möchten wir einen Maximalzeitraum von 12 Monaten festlegen, sodass aller spätestens nach einem Jahr wieder gewählt werden muss. Und andererseits, dass der Antrag einer Wahl auch von Spielern stattfinden kann, aber in beiden Fällen die Zustimmung von einem Viertel des Honig-Parlaments braucht.

Veränderung von Artikel 4 Absatz 2

Art. 4 – Exekutive (Regierung)

… (2) Die Regierung besteht aus einem Honigkanzler oder Honigkanzler-Duo, der oder die vom Honigschen Volke in freier und geheimer Wahl gewählt werden, und die von ihm oder ihnen bestimmten Minister. Die Wahl findet nur auf Antrag eines Spielers oder Stadtmitgliedes statt und darf nicht weniger als vier Monate nach der letzten Wahl stattfinden. Dem Antrag muss mindestens ein Viertel des Honig-Parlaments zustimmen. Sollte innerhalb von zwölf Monaten nach der letzten Wahl kein Antrag angenommen werden, sind Wahlen auch ohne Antrag innerhalb von 2 Wochen durchzuführen. …

Veränderung von Artikel 3 Absatz 4 und 5

Art. 3 – Legislative (Honig-Parlament)

… (4) Der Parlamentspräsident wird in selber Weise wie der, aber unabhängig vom, Honigkanzler gewählt. (5) Die Beschlussfähigkeit des Honig-Parlaments wird in einem Gesetz geregelt. …

Veränderung des § 7 Abs. 1 Wahlgesetzbuch geändert werden

§ 7 Legislatur & Wahlzeitraum (1) Die Wahlen zum Honigkanzlers finden gemäß Artikel 4 Absatz 2 der Verfassung zwischen vier und zwölf Monaten nach der jeweils letzten Wahl statt.