§ 24 VG ersatzlos gestrichen (Steuer auf staatliche Aufträge)
04. Juni 2024Verwaltungsgesetz
Die Steuer auf staatliche Aufträge wurde durch die ersatzlose Streichung des § 24 Verwaltungsgesetz abgeschafft. Am 04.06.2024 vom Parlamentspräsidenten als angenommen festgestellt.
