Klarstellung Glücksspielverbot (§ 22) und Einführung der Postgesetze (§§ 31–34)

06. Dezember 2025Verwaltungsgesetz

Klarstellung der Kompetenz zur Aussprache eines Glücksspielverbots (§ 22) und Einführung von „Postgesetzen” (§§ 31–34).

Im Verwaltungsgesetz wurde die Kompetenz zur Aussprache eines Glücksspielverbots in § 22 klargestellt. Zudem wurden neue „Postgesetze” (§§ 31–34) eingeführt, die u.a. das Briefgeheimnis, das Verbot der Veränderung von Poststempeln, eine zentrale Postdatenbank sowie die Beförderungs- und Zustellpflicht der Postdienstleister regeln.