Uranminen der Allgemeinheit zugänglich machen

16. September 2026Verwaltungsgesetz

Auf Initiative von Kevin wurde ein neuer Paragraph ins Verwaltungsgesetz eingeführt, der die Uranminen des Servers der Allgemeinheit zugänglich macht.

§ 43 Nutzungserlaubnis der Allgemeinheit für Uranminen hinzugefügt: Jede Uranmine, die nach der Einführung des Uransystems erstellt wurde, muss der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Jede nach Absatz 1 öffentlich zugänglich zu machende Uranmine muss so gestaltet werden, dass jeder Spieler der Honigstadt dort jederzeit eigenwirtschaftlich Uran abbauen kann. Ein Projektbann, ein Hausverbot oder eine Visumspflicht nach §§ 26-26b StGB ist für Uranminen nur dann zulässig, wenn sich aus dem Einzelfall ergibt, dass der Veranlasser ein besonderes Interesse an der Durchsetzung einer solchen Maßnahme hat, wobei militärische Interessen dafür nicht zu berücksichtigen sind.