Baublöcke-Lizenzen bis auf Widerruf

20. September 2026Verwaltungsgesetz

Baublöcke-Lizenzen mussten bislang zwingend auf Zeit ausgestellt werden, dabei maximal 90 Tage. Jetzt kann die Regierung auch Lizenzen „bis auf Widerruf“ erteilen, die zeitlich nicht ablaufen.

Lizenzen sind befristet. Das ist gerade für neue Spieler eine gute Sache, da man den Zugriff auf das Portal so überblicken kann. Doch gerade für Stadtmitglieder und langjährige und vertrauenswürdige Spieler ist diese ständige Neubeantragung ein großer Bürokratieaufwand. Daher möchten wir nun eine Änderung durchführen, die es erlaubt, Baublöcke-Lizenzen bis auf Widerruf, also ohne zeitlichen Ablauf, auszustellen, die so lange gültig sind, bis die Stadt sie widerruft.

§ 26 Lizenznotwendigkeit (1) Der Zugang zum Baublöcke-Portal bedarf einer Lizenz. (2) Eine Lizenz ist bei der Stadt Honigstadt zu beantragen. (3) Eine solche Lizenz muss 1. Namen, 2. Verwendungszweck und 3. Zeitraum der Gültigkeit beinhalten und kann im Honig-Discord oder in einem dafür vorgesehenen Interface beantragt werden. (4) Der Verwendungszeitraum beträgt maximal 90 Tage. (5)Eine Lizenz kann fristlos ohne Nennung von Gründen entzogen werden. Der Zugang zum Portal erlischt dann ohne Ankündigung. (6)¹Abweichend von Absatz 4 kann eine Lizenz auch „bis auf Widerruf“ ausgestellt werden. ²Eine solche Lizenz hat keine Frist und läuft nicht ab. ³Absatz 5 bleibt unberührt.