Roleplaygesetz

Das Roleplaygesetz, oder auch RP-Gesetz, ist ein von der Bürokrateimo-Regierung eingeführtes Gesetz, das die strafrechtliche Belangbarkeit von RP-Charakteren und ihren "Schauspielern" trennt. RP-Charaktere, die im HeNeVeZe offiziell angemeldet werden, gelten nach diesem Gesetz vor dem Rechtssystem als eigenständige Personen und werden im Falle von Straftaten nicht zu Geldstrafen für den Spieler, sondern zu Freiheitsstrafen verurteilt.

Gründungsdatum

Donnerstag, den 8. Mai 2025

Gesetzesart & Änderungsverfahren

Gesetz mit absoluter Mehrheit

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§ 1 Geltungsbereich

(1)Dieses Gesetz regelt das Verhalten und die strafrechtliche Verantwortlichkeit von registrierten RP-Charakteren innerhalb der Honigstadt.

(2)Es findet ausschließlich Anwendung auf Handlungen, die im Rahmen eines Roleplays in der Honigstadt erfolgen.

§ 2 Registrierung von RP-Charakteren

(1)RP-Charaktere müssen im Heinrich-Neumann-Verwaltungszentrum (HeNeVeZe) einen RP-Ausweis beantragen.

(2)Registrierte RP-Charaktere nach Absatz 1 gelten im Sinne dieses Gesetzes als juristische Personen.

(3)Ohne eine solche Registrierung entfalten Charaktere keine rechtliche Eigenständigkeit und sind im Falle von Regelverstößen dem Spieler unmittelbar zuzurechnen. Die folgenden Regelungen finden in diesem Falle keine Anwendung.

(4)Voraussetzung für die Registrierung eines RP-Charakters ist der Nachweis eines festen Wohnsitzes im Gebiet der Honigstadt oder eines Projekts. Als Wohnsitz gilt eine zugewiesene oder gemietete Immobilie, die dem Charakter dauerhaft zur Verfügung steht und dem jeweiligen Stadtbild entsprechend eingerichtet ist. Die Registrierung kann erst erfolgen, wenn ein entsprechender Nachweis dem Heinrich-Neumann-Verwaltungszentrum vorgelegt wurde.

(5)Für bereits registrierte RP-Charaktere ohne Wohnsitz gilt eine Übergangsfrist bis zum 26. Juli 2025. Nach Ablauf dieser Frist ruht der rechtliche Status der betroffenen Charaktere gemäß §2 Abs. 3, bis ein Wohnsitz nachgewiesen wird.

§ 3 Haupt- und Nebencharaktere

(1)¹Jede natürliche Person, welche den Server der Honigstadt betritt, verkörpert als Rollenspieler einen Roleplay-Charakter in Form eines Hauptcharakters. ²Der Hauptcharakter kann nicht abgelegt werden

(2)Stadtmitglieder sind dazu verpflichtet, für ihren Hauptcharakter einen gültigen Ausweis zu besitzen.

(3)Auf Antrag eines Spielers kann diesem ein weiterer RP-Charakter als Nebencharakter zugewiesen werden, welcher in Person und Umständen von der Stadt Honigstadt im Heinrich-Neumann-Verwaltungszentrum zu genehmigen ist, wenn

1. der neue Roleplay-Charakter Charaktereigenschaften aufweist, welche sich von den bisherigen Nebencharakteren und dem Hauptcharakter unterscheiden,

2. die Zuweisung geeignet ist, zur Unterhaltung der Allgemeinheit beizutragen,

3. die Zuweisung nicht dazu geeignet ist, den Bestand der Honigstadt einzuschränken, und

4. der Nebencharakter dazu geeignet ist, auf Dauer bespielt zu werden.

§ 4 Eigenverantwortlichkeit von RP-Charakteren

Registrierte RP-Charaktere gelten vor dem Gesetz als unabhängige Personen und unabhängig vom Spieler, der diesen bespielt.

§ 5 Strafrechtliche Zurechnungsfähigkeit ("Heinrich Klausel")

(1)Eine strafrechtliche Zurechnung erfolgt gemäß §§2-4 ausschließlich gegenüber dem RP-Charakter, nicht gegenüber dem Spieler, sofern

1. die Tat im Zusammenhang mit Roleplay steht,

2. vom Rollenspieler schwere und nachhaltige Schäden ausgeschlossen wurden, und

3. ausgeschlossen werden kann, dass die Tat nicht unter dem Vorsatz des Rechtsschutzes für den Hauptcharakter begangen wurde.

(2)¹Dies gilt auch dann, wenn ein Spieler mehrere RP-Charaktere führt. ²Jeder Charakter wird einzeln betrachtet.

§ 6 Missbrauch und Umgehung

(1)¹Bezugnehmend auf § 5 Abs. 1 Punkt 3 wird im Falle eines nachgewiesenen Missbrauchs des Rechtsschutzes der Spieler belangt. ²In diesen Fällen ist der Spieler selbst gemäß Strafgesetzbuch zu belangen.

(2)In besonders schweren Fällen des Missbrauches ist die Strafe Geldstrafe nicht unter 250 Tausend Honig-Talern anzuerkennen.

(3)Ein besonders schwerer Fall des Missbrauchs liegt insbesondere vor, wenn:

1. ein RP-Charakter ausschließlich zum Zwecke der Straftat erstellt wurde,

2. der RP-Charakter mehrfach in kurzer Zeit für schwerwiegende Delikte verwendet wird,

3. eine erkennbare Musterhandlung zur systematischen Umgehung von Spielerstrafen vorliegt.

§ 7 Umwandlung von Geldstrafen in Freiheitsstrafen

(1)Wird eine Handlung eines registrierten RP-Charakters nach den geltenden Gesetzen mit einer Geldstrafe bedroht, so tritt anstelle der Geldstrafe eine Freiheitsstrafe ein, die dem Charakter zuzurechnen ist.

(2)Die Dauer der Freiheitsstrafe ist unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls vom Gericht festzulegen.

(3)Jede Freiheitsstrafe ist in eine Spielsperre des betroffenen RP-Charakters umzusetzen. Dabei gilt: 1 Jahr Freiheitsstrafe = 2 Tage Spielsperre.

(4)Während der Spielsperre darf der Charakter nicht gespielt werden. Eine Ausnahme besteht während Gefängnis-RP; der Häftling darf dann als solcher bespielt werden. In diesem Fall darf der Charakter ausschließlich im Rahmen dieses Rollenspiels genutzt werden.

(5)Die Spielsperre betrifft ausschließlich den verurteilten RP-Charakter. Andere Charaktere desselben Spielers sind davon nicht betroffen.