Serverregeln

Enthält die grundlegenden Verhaltensregeln, die für alle Spieler auf dem Server gelten.

Gründungsdatum

Samstag, den 5. August 2023

Gesetzesart & Änderungsverfahren

Gesetz mit absoluter Mehrheit

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§ 1 Gültigkeitsklausel

Verstöße gegen die nachfolgenden Regeln können nur auf den Servern der Honigstadt geahndet werden.

§ 2 Außerordentliche Bestrafungen und -gründe

(1)Vorteilsverschaffendes, server- oder spielerschädiges Verhalten kann durch die Administration mit Spielausschlüssen (Ban, Chatausschlüssen oder anderweitig bestraft werden, wenn es nicht in den nachfolgenden Normen besonders bestimmt ist.

(2)Aufgrund eines Verbrechens nach § 6 StGB können gemäß § 18 StGB “Verlust der Amtsfähigkeit und Wählbarkeit” auch Serverrechte aberkannt werden.

(3)Für verurteilte Straftaten, deren Mindeststrafe Geldstrafe von 5 Millionen Honig-Talern vorsieht, kann ein Bann bis zu einem Jahr erfolgen.

(4)Für verurteilte Straftaten, die in besonderem Maße den Bestand der Honigstadt angegriffen haben, kann ein Bann erfolgen.

(5)Sollte ein Bruch einer Regel durch einen Zweitaccount erfolgen, so kann auch der Hauptaccount mit derselben Strafe bestraft werden, insofern der Zusammenhang beider Accounts zweifelsfrei bewiesen ist.

§ 3 Beleidigung

(1)Wer einen anderen Spieler beleidigt und damit in der Würde verletzt, wird mit Mute bis zu 48 Stunden bestraft.

(2)In besonders schweren Fällen ist die Strafe Mute bis zu einer Woche.

§ 4 Rassistische und Sexistische Aussagen

(1)Wer einen anderen Spieler aufgrund seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse oder Ethnie, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens oder seiner religiösen oder politischen Anschauungen beleidigt oder herabwürdigt, wird mit Mute bis zu einem Monat bestraft.

(2)Ist dieser Tatbestand gegeben, so ist auf eine Verfolgung nach §2 Beleidigung abzusehen.

(3)In besonders schweren Fällen ist die Strafe Mute bis zu drei Monaten.

§ 5 Obszönitäten

(1)Obszönitäten sind verboten und werden mit Mute bis zu einem Monat bestraft.

(2)Eine solche Äußerung liegt vor, wenn sie pornografische, sexuell anziehende oder abstoßende Äußerungen enthält.

(3)Diese Äußerung muss nicht zwingend in Form einer Chatnachricht getätigt werden.

§ 6 Werbung

(1)Werbung in jeglicher Form, die nicht von der Serverleitung legitimiert worden ist, ist verboten und wird mit Mute bis zu einer Woche bestraft.

(2)Bei wiederholten Verstößen ist die Strafe Bann bis zu einem Monat.

§ 7 Spam

(1)Spam, dazu zählt auch die übermäßige und unverhältnismäßige Nutzung von Capslock (Großbuchstaben), wird mit Mute bis zu 24 Stunden bestraft.

§ 8 Nulltoleranz bei Verherrlichung von Drogen, Gewalt und unsittlichen Themen

(1)Aussagen, die die Verherrlichung bzw. Verbreitung in jeglicher Form von Material zu Drogen, Gewalt oder anderen unsittlichen Themen logischerweise nach sich ziehen, werden in keiner Weise geduldet und mit Mute bis zu einer Woche bestraft.

(2)Bei wiederholten Verstößen ist die Strafe Bann bis zu einem Monat.

§ 9 Cheating und Hacking

(1)Modifikationen, die

a. anderen Spielern schaden, oder

b. einen Vorteil gegenüber anderen Spieler gewähren,

sind verboten und werden mit Bann bis zu drei Monaten bestraft.

(2)Unter Modifikationen fallen unter anderem Mods, Texture-/Ressource-Packs oder auch das Ausnutzen von Bugs im Spiel, sowohl von Minecraft, als auch von unseren Systemen.

(3)Die Nutzung von Hack-Clients als Software ist für sich genommen nicht verboten.

§ 9a Automatisiertes Angeln

(1)Die Nutzung von Modifikationen, Makros, Skripten oder sonstigen Hilfsmitteln, die Angelvorgänge ganz oder teilweise automatisieren (AutoFishing), ist verboten.

(2)Ein Verstoß gegen Absatz 1 kann unabhängig von weiteren Sanktionen mit folgenden Maßnahmen geahndet werden:

a. Ausschluss von der Nutzung des Fishing-Plugins,

b. Kürzung der Vergütung aller übrigen Jobs um 50 % für einen festgelegten Zeitraum von bis zu sechs Monaten,

c. Bann von bis zu zwei Monaten.

(3)Der Versuch sowie die Beihilfe zur Nutzung von AutoFishing stehen der Nutzung nach Absatz 1 gleich.

§ 9b Litematica und Bauhilfen

(1)Die Nutzung von Bauhilfen, insbesondere der Mod Litematica, ist grundsätzlich zulässig, soweit sie ausschließlich der Visualisierung oder Unterstützung beim manuellen Bauen dienen.

(2)Zulässig sind insbesondere:

1. die Anzeige von Schematic-Projektionen oder Markierungen, an welcher Position ein Block platziert werden muss,

2. der automatische Wechsel auf den zum Platzieren benötigten Gegenstand,

3. Funktionen, die ein versehentliches Fehlplatzieren von Blöcken verhindern.

(3)Unzulässig sind sämtliche Funktionen, die das eigenständige Platzieren oder Abbauen von Blöcken automatisieren oder Handlungen ermöglichen, die mit dem Vanilla-Spielclient nicht möglich wären. Hierzu gehören insbesondere:

1. das automatische Platzieren von Blöcken,

2. das Platzieren von Blöcken an Positionen, die ohne derartige Modifikationen nicht erreichbar oder nicht platzierbar wären (insbesondere in der Luft),

3. sonstige Funktionen, die dem Spieler einen über die reine Bauunterstützung hinausgehenden spielerischen Vorteil verschaffen.

(4)Maßgeblich für die Zulässigkeit einer Funktion ist deren tatsächliche Wirkung. Die bloße Bezeichnung oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten Mod begründet weder deren Zulässigkeit noch deren Unzulässigkeit.

§ 10 Verbotene Gegenstände

(1)Das Beschaffen, Verteilen, Besitzen oder Nicht-Melden von verbotenen Gegenständen ist verboten und wird mit Bann bis zu einem Jahr bestraft.

(2)Als verboten gelten Gegenstände, wenn sie nicht beschaffbar sind oder aus Verstößen nach Serverregeln oder Strafgesetzbuch stammen.

§ 11 Echtgeldhandel

[weggefallen]

Der Handel, das Bezahlen und das Tauschen von Spielinhalten oder Dienstleistungen gegen echtes Geld sind verboten, da sie vorteilsverschaffend gegenüber anderen Spielern sind, die diese Möglichkeiten nicht haben. Sie werden mit Bann und oder Geldstrafe bestraft.

§ 12 Duplizieren

(1)Das Vervielfältigen und Duplizieren von Gegenständen, ist verboten und wird mit einem Bann bestraft, wenn

a. dabei ein Vorteil erschlichen wird, der in groben Unverhältnis zur erbrachten Leistung steht, oder

b. dabei eine (Sicherheits-)lücke in den Systemen des Servers, der Serverversion oder von Minecraft ausgenutzt wird, oder

c. dessen Methode als verboten gilt oder

d. das Vervielfältigen oder Duplizieren in der Form der Wirtschaft schadet.

§ 13 AFK-Sein während Testphase

(1)Das AFK-Sein während der Testphase ist untersagt und durch ein System unterbunden. Wer dieses System umgeht, wird bestraft, indem die für die Bewerbung als Spieler erforderliche Spielzeit zurückgesetzt wird.

(2)Bei wiederholten Vergehen kann eine temporäre oder gänzliche Ausschließung der Bewerbung erfolgen.

§ 14 Bannumgehung

(1)Wer einen Bann umgeht, wird mit einer angemessenen Verlängerung des Banns bestraft.

(2)Falls dies durch einen anderen Account geschieht, so wird dieser mit der gleichen restlichen Banndauer wie der Hauptaccount gebannt.

(3)Der Bann vom Hauptaccount kann bei Wiederholung verlängert werden.

§ 15 Muteumgehung

(1)Wer einen Mute umgeht, wird mit einer angemessenen Verlängerung des Mutes bestraft.

(2)Bei Wiederholung kann der Spieler für die restliche Dauer des Mutes gebannt werden.

§ 9c Zweitaccounts

(1)Die Nutzung mehrerer Accounts durch dieselbe natürliche Person ist grundsätzlich zulässig. Ein Zweitaccount darf, vorbehaltlich der Vorschriften der Serverregeln, in gleicher Weise wie der Hauptaccount genutzt werden.

(2)Die Nutzung eines Zweitaccounts setzt voraus, dass der Nutzer dessen Nutzung vor oder unverzüglich nach Beginn der Nutzung der Administration anzeigt. ²Die Anzeige hat insbesondere die Zuordnung des Zweitaccounts zu dem jeweiligen Hauptaccount zu enthalten. ³Änderungen oder die dauerhafte Beendigung der Nutzung sind der Administration ebenfalls anzuzeigen.

(3)Für jeden Zweitaccount ist an jedem Tag der Nutzung auf sämtlichen Vote-Seiten für die Honigstadt zu voten.

(4)Wer die nach Absatz 2 erforderliche Anzeige vorsätzlich unterlässt oder vorsätzlich falsche Angaben macht, wird mit Geldstrafe bis zu 100 Tausend Honig-Taler und einem Ausschluss (Bann) des Zweitaccounts bestraft.

(5)¹Wer die Vote-Verpflichtung nach Absatz 3 vorsätzlich verletzt, ist mit seinem Zweitaccount mindestens für diesen Tag auszuschließen. ²Ist Fahrlässigkeit anzunehmen, so kann auf eine Bestrafung verzichtet werden, wenn die Votes nachgeholt werden.

§ 16 Server Crashing

Wer es unternimmt, einen unserer Server zum Abstürzen zu bringen oder dies versucht, wird mit einem dauerhaften Bann auf dem Proxy-Server bestraft.

§ 17 Verursachen von Leistungsdefiziten gegenüber dem Server

(1)Wer mit Vorsatz durch ein leistungsdefizitverursachendes Mittel beim Server einen Leistungsdefizit oder Schaden verursacht, wird mit Bann bis zu drei Monaten bestraft.

(2)Wer durch grobe Fahrlässigkeit durch ein leistungsdefizitverursachendes Mittel beim Server einen Leistungsdefizit oder Schaden verursacht, wird mit Bann bis zu einem Monat bestraft.

(3)Im Falle des Absatzes 2 kann auch eine Verwarnung erfolgen.

(4)Sollten die Leistungsdefizite durch eine Maschine verursacht sein, wird diese nach Absatz 1 ohne eine Erstattung der Materialien abgerissen. Nach Absatz 2 werden die Materialien erstattet.

§ 18 Rechtemissbrauch

(1)Wer ihm übertragene Rechte schädlich oder vorteilsgewährend missbraucht, wird mit einem Bann bestraft.

(2)Wer den Tatbestand des Missbrauches von Serverteamrechten nach § 56 StGB erfüllt, kann zusätzlich zur Bestrafung nach dem StGB mit der Strafe aus Absatz 1 bestraft werden.

§ 19 Supportmissbrauch

(1)Wer Supportmöglichkeiten missbraucht oder vorsätzlich unnötig nutzt, wird mit Bann bis zu 24 Stunden bestraft.

(2)Bei wiederholten Verstößen ist die Strafe Bann bis zu zwei Wochen.

§ 20 Missbrauch von kostenlosen Baublöcken

Wer den Tatbestand des Missbrauches von kostenlosen Baublöcken nach § 69 StGB erfüllt, kann zusätzlich zur Bestrafung nach dem StGB mit Bann bis zu drei Monaten bestraft werden.

§ 21 Griefing

Wer den Tatbestand des Griefings nach § 23 StGB erfüllt, kann zusätzlich zur Bestrafung nach dem StGB mit Bann bis zu drei Monaten bestraft werden.

§ 22 Verursachen von Leistungsdefiziten bei Spielern

(1)Wer mit Vorsatz durch ein leistungsdefizitverursachendes Mittel bei einem Spieler hohe Leistungsdefizite im Spiel verursacht, wird mit Bann bis zu einem Monat bestraft.

(2)Wer durch grobe Fahrlässigkeit durch ein leistungsdefizitverursachendes Mittel bei einem Spieler hohe Leistungsdefizite im Spiel verursacht, wird mit Bann bis zu einer Woche bestraft.

§ 23 Datenweitergabe

Die Weitergabe privater Daten ohne Zustimmung des Besitzers wird mit Bann bis zu sechs Monaten bestraft.

§ 24 Bedrohung

Wer einen anderen Spieler erpresst oder mit der Zufügung eines empfindlichen Übels droht, wird mit Bann bis zu sechs Monaten bestraft.