Kriegsverbot und Abrüstungspflicht

05. Januar 2025Kriegsgesetz

Einführung eines generellen Kriegsverbots sowie einer Abrüstungspflicht für bestehende Kriegsmittel im Kriegsgesetz.

Als Reaktion auf den Spannungsfall zwischen Arkorea und TroN wurde das Kriegsgesetz um ein generelles Verbot von Kriegserklärungen ergänzt. Zusätzlich wurde eine Abrüstungspflicht eingeführt, wonach bereits vorhandene Kriegsmittel und militärische Waffensysteme abzubauen bzw. unbrauchbar zu machen sind.

§ 1 - Verbot von Krieg und Angriffen

(1) Kriegshandlungen sind ausnahmslos verboten. (2) Jede Form von Angriffe auf Projekte und oder die Honigstadt sind strafbar.

§ 2 - Aufhebung der Straflosigkeit

(1) Die Straflosigkeit nach dem bisherigen Artikel 6 wird aufgehoben.

§ 3 - Pflicht zur Abrüstung

(1) Alle Projekte und Personen sind verpflichtet, sämtliche militärischen Waffensysteme schnellstmöglich abzurüsten (2) Ab dem 01.02.2025 ist der Besitz von militärischen Waffensystemen strafbar. Der Besitz wird mit einer Geldstrafe nicht unter 100 Tausend Honig-Talern bestraft.

§ 4 - Beihaltung der zivilen Luft- und Raumfahrt

(1) Vorhaben zur zivilen Luft- und Raumfahrt, wie etwa Mondmissionen, bleiben weiterhin erlaubt und dürfen mit Raketen durchgeführt werden. (2) Der Missbrauch der Regelung nach Absatz 1 wird mit Geldstrafe bestraft.