Regeln für Zweitaccounts
Nachdem jüngst viele Zweitaccounts in Mode gekommen sind, hat die Administration regeln erlassen, um den Umgang mit diesen festzuhalten.
Neu: § 9c Zweitaccounts (1) Die Nutzung mehrerer Accounts durch dieselbe natürliche Person ist grundsätzlich zulässig. Ein Zweitaccount darf, vorbehaltlich der Vorschriften der Serverregeln, in gleicher Weise wie der Hauptaccount genutzt werden.
(2) ¹Die Nutzung eines Zweitaccounts setzt voraus, dass der Nutzer dessen Nutzung vor oder unverzüglich nach Beginn der Nutzung der Administration anzeigt. ²Die Anzeige hat insbesondere die Zuordnung des Zweitaccounts zu dem jeweiligen Hauptaccount zu enthalten. ³Änderungen oder die dauerhafte Beendigung der Nutzung sind der Administration ebenfalls anzuzeigen.
(3) Für jeden Zweitaccount ist an jedem Tag der Nutzung auf sämtlichen Vote-Seiten für die Honigstadt zu voten.
(4) Wer die nach Absatz 2 erforderliche Anzeige vorsätzlich unterlässt oder vorsätzlich falsche Angaben macht, wird mit Geldstrafe bis zu 100 Tausend Honig-Taler und einem Ausschluss (Bann) des Zweitaccounts bestraft.
(5) ¹Wer die Vote-Verpflichtung nach Absatz 3 vorsätzlich verletzt, ist mit seinem Zweitaccount mindestens für diesen Tag auszuschließen. ²Ist Fahrlässigkeit anzunehmen, so kann auf eine Bestrafung verzichtet werden, wenn die Votes nachgeholt werden.
