Modernisierung des Wahlgesetzbuches
03. August 2026Wahlgesetzbuch
Im Rahmen der Verfassungsänderung VIII. „Wählen auf Antrag“ werden einige Änderungen vorgenommen, um das Wahlrecht insgesamt zu modernisieren und besser auf die aktuellen Begebenheiten anzupassen.
Folgende Paragraphen wurden durch den Parlamentsantrag geändert, ergänzt oder gestrichen:
- § 8 Wahlbenachrichtigung
- § 9 Stimmabgabe
- § 10 Fernwahl
- § 12 Amtsantritt der Gewählten
- § 15 Wahlkosten
